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Mit dem
Leitfaden Prävention haben die gesetzlichen Krankenkassen unter Beteiligung unabhängigen Sachverstandes vier prioritäre Handlungsfelder und Kriterien festgelegt, die für Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung durch Krankenkassen als verbindlich gelten.
In dem
Präventionsbericht 2009 sind die Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention und Gesundheitsförderung dokumentiert.
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