Wenn bei einem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt im Monat zwischen 400,01 EUR und 800 EUR liegt, findet die sog. Gleitzonenregelung Anwendung.
Errechnen Sie hier die spezielle Beitragsberechnungsgrundlage, aber auch die Umlagebeträge zur Entgelt- und Insolvenzgeldversicherung.
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