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Nach erfolgreicher Formatprüfung werden in der Fachprüfung nun die einzelnen Datensätze geprüft. Hier können Fehler zur Abweisung einzelner Datensätze führen, während die richtigen Datensätze den Empfängern zugestellt werden. In diesem Fall liegen sogenannte Teilabweisungen vor.
Bei einer Teilabweisung bekommen Sie ein Verarbeitungsprotokoll mit Anlagen zu jedem fehlerhaften Datensatz zugesandt. Aus dem Anschreiben können Sie neben der Verarbeitungsnummer und anderen Informationen die Anzahl der richtigen und fehlerhaften Datensätze entnehmen.
Die fehlerhaften Datensätze werden in der Anlage jeweils feldweise dargestellt. Die Fehlermeldung wird mit einer Fehlernummer und einem Verweis auf das beanstandete Feld unter der Auflistung des Datensatzes ausgegeben.
Im Unterschied zu Teilabweisungen von Beitragsnachweisen, die grundsätzlich per E-Mail versendet werden, werden Teilabweisungsinformationen zu DEÜV-Meldungen aus Datenschutzgründen stets per Post mitgeteilt.
Die häufigsten Fehler, die zu Teilabweisungen führen können, sind folgend zusammengestellt:
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