Meldungen und Beitragsnachweise

Die BITMARCK SERVICE GMBH nimmt sowohl DEÜV-Meldungen als auch Beitragsnachweise für alle Betriebskrankenkassen in maschineller Form entgegen, Daten für andere Kassenarten können jedoch nicht verarbeitet werden.

DEÜV-Meldungen und Beitragsnachweise dürfen nur noch maschinell, d.h. per Datenfernübertragung (DFÜ) und per E-Mail übertragen werden. Die Datenübertragung von DEÜV-Meldungen und Beitragsnachweisen darf nur aus einem systemuntersuchten Entgeltabrechnungsprogramm oder einer systemuntersuchten Ausfüllhilfe (z.B. sv.net) erfolgen.

Weitere Informationen zum maschinellen Melde- und Beitragsnachweisverfahren finden Sie hier. 

PDF Information für Arbeitgeber zur maschinellen Datenübermittlung von Meldungen und Beitragsnachweisen

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