Der Behandlungsfall, beispielsweise ein Krankenhausaufenthalt, begann kurz vor der Schließung und endet erst nach dem Schließungszeitpunkt. Wohin ist die Rechnung zu senden?
Ist der Patient zum Zeitpunkt der Aufnahme im Krankenhaus bei der BKK für Heilberufe versichert, erfolgt die Kostenübernahme von der BKK für Heilberufe (ggf. „BKK für Heilberufe in Abwicklung“) für den Zeitraum, in dem der Versicherte noch bei der BKK für Heilberufe versichert war. Folglich ist auch die Rechnung an die „BKK für Heilberufe in Abwicklung“ zu senden. Diese wird sich dann mit derjenigen Kasse in Verbindung setzen, die der Versicherte gewählt hat, um sich von dort anteilig die Kosten erstatten zu lassen. Sollte der Versicherte versäumt haben der BKK für Heilberufe seine neu gewählte Kasse mitzuteilen, muss er direkt kontaktiert werden.
Auch bei einem Kassenwechsel wegen Schließung sind die gesamten Kosten des Krankenhausfalls (mit allen anfallenden Entgelten) anteilig auf die beteiligten Krankenkassen aufzuteilen. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Kosten aus DRG-Fallpauschalen mit Zusatzentgelten, sonstigen Entgelten, Zuschlägen oder mit belegungsbezogenen Entgelten nach Überschreitung der oberen Grenzverweildauer zusammensetzen. Dabei sind (nur) die tatsächlich geleisteten Zuzahlungen, entsprechend ihrer zeitbezogenen Zuordnung bei dem jeweils von der Krankenkasse zu tragenden Anteil, an den Gesamtkosten zu berücksichtigen.
Beispiel:
Die Aufnahme des Patienten im Krankenhaus ist am 28.12.2011.
Die Entlassung erfolgt am 7.01.2012. Der Patient kann bis spätestens 14.01. seine Kasse wechseln. Er entscheidet sich nach der Krankenhausentlassung für eine neue Kasse.
Eine Zuzahlungspflicht für den Krankenhausaufenthalt besteht vom 28.12.2011 - 7.01.2012 (= 11 Tage). Der Patient hat für die 11 Tage Zuzahlung im Krankenhaus geleistet. In diesem Fall werden die Krankenhauskosten anteilig nach den im Krankenhaus verbrachten Kalendertagen aufgeteilt:
Anteil „BKK für Heilberufe in Abwicklung“ für die Zeit 28. - 31.12.2011 (4/11 der Gesamtkosten abzüglich des Zuzahlungsanteils für 4 Tage), Anteil der neuen Krankenkasse für die Zeit 1. - 7.01.2012 (7/11 der Gesamtkosten abzgl. Zuzahlungsanteil für 7 Tage).
Social Bookmarking