Der Datenaustausch ist inzwischen ein wesentliches Element in den Geschäftsbeziehungen der Gesetzlichen Krankenversicherung. Voraussetzung für eine effektive Datenübermittlung sind verbindliche Normierungen. Diese werden beispielsweise für die Übermittlung der Abrechnungsdaten zwischen den Vertragspartnern vereinbart. Eine weitere Voraussetzung ist die jederzeit verfügbare Kenntnis der am Datenaustausch eingebundenen Stellen, z. B. der Kostenträger. Um einen vollständigen und einheitlichen Informationsstand bei allen Beteiligten sicherzustellen, finden Sie unter den jeweiligen Menüs die aktuellen Einzelangaben zum Datenaustausch sowie die Ansprechpartner der BITMARCK Service GmbH, die seit Ende 2008 Datenannahmestelle der Betriebskrankenkassen ist.
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