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Die vierteljährlich erscheinende Übersicht über sämtliche am Ersten eines Quartals im Markt befindlichen Festbetragsarzneimittel erstellt der GKV-Spitzenverband.
Sie können die Informationen auf den Internetseiten des
Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information abrufen. Weitere Informationen zu Festbetragsbeschlüssen und Anhörungsverfahren sind auf der
Internetseite des GKV-Spitzenverbandes zu finden.
Versicherte sind von der gesetzlichen Zuzahlung befreit, wenn die Apothekenverkaufspreise bei der Verordnung von Arzneimitteln den Wert der jeweiligen Zuzahlungsbefreiungsgrenze nicht überschreiten. (§ 31 Abs. 3 Satz 1 SGB V)
Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben Zuzahlungsbefreiungsgrenzen für bestimmte zulasten der Krankenkassen abgegebene Arzneimittel festgelegt. Diese werden regelmäßig 14-tägig vom GKV-Spitzenverband aktualisiert. Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes.
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