Evaluationsberichte DMP

Qualität der Behandlungen messen

Damit Versicherte die Wirksamkeit von bestimmten Behandlungsprogrammen erkennen können, hat der Gesetzgeber die Krankenkassen verpflichtet, strukturierte Behandlungsprogramme (DMP) durch einen externen Sachverständigen evaluieren zu lassen (§ 137 f Abs. 4 SGB V i.V.m. § 28 g RSAV).

Bezogen auf die Indikationen Brustkrebs, Diabetes mellitus Typ 2 oder koronare Herzerkrankung wurden für die jeweilige Region alle BKK nach folgenden Kriterien einer Evaluationsgruppe zugeordnet:

  • Betriebskrankenkasse, die zur Unterstützung bei der Programmumsetzung denselben Dienstleister gewählt haben. (Ausnahme: Indikation Brustkrebs, wo es nur einen Bericht für alle BKK pro Region gibt) 
  • Betriebskrankenkassen, die die Programme ohne Unterstützung selbst durchgeführt haben. Lag bei einer BKK keine Information über den gewählten Dienstleister vor, wurde die Kasse auch der Gruppe Selbstdurchführer zugeordnet.

Auf den Internetseiten des BKK Bundesverbands befinden sich alle bis März 2009 veröffentlichten DMP-Evaluationsberichte, die in Verantwortung bzw. im Auftrag des BKK Bundesverbands erstellt wurden.

Seit Anfang 2009 wird die DMP-Evaluation für die Betriebskrankenkassen von der spectrum|K GmbH oder von der BITMARCK SERVICE GmbH durchgeführt, die ihre Leistungen zur DMP-Evaluation im gemeinsamen Servicebüro für Krankenkassen abstimmen. In dessen Auftrag werden die aktuellsten DMP-Evaluationsberichte jeder Indikation auf den Internetseiten der spectrum|K GmbH ( http://www.spectrum-k.de/dmp_evaluationsberichte0/) veröffentlicht. 

Informationen zur Systematik der Berichtsbezeichnungen (bis 2008) 

  • Am Anfang des Dateinamens steht der Name des Dienstleisters (z. B. MedicalContact) oder die Abkürzung „selbst“ (für Selbstdurchführer).
  • Es folgt die Region (z. B. Berlin), dann eine Abkürzung für die Indikation (DM2 für Diabetes mellitus Typ2, BK für Brustkrebs und KHK für koronare Herzerkrankung).
  • Am Ende des Dateinamens steht eine Abkürzung für die Zuordnung zum 1. oder 2. Zwischenbericht (ZB1 oder ZB2), Abschlussbericht (AB) bzw. Risikoadjustierung (RA).

Informationen zur Systematik der Berichtsbezeichnungen (ab 2009)

  • Am Anfang des Dateinamens steht eine Abkürzung für die Indikation (KHK für Koronare Herzkrankheit).
  • Es folgt die Berichtsart (EB1 für Erster Evaluationsbericht oder RA für Risikoadjustierte Anlage).
  • Dem schließt sich der Name des Dienstleisters (z.B. MedicalContact) oder die Abkürzung „selbst“ (für Kassen ohne externen Dienstleister) an.
  • Danach folgt die Region, für die der Bericht vorgelegt wird (z.B. Saarland).
  • Am Ende des Dateinamens steht dann das offizielle Berichtsabgabedatum (der Vorlage beim BVA).

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