Mit der BKK gelingt Ihnen der Datenaustausch noch schneller und reibungsloser. Ganz bequem online.

Alle nach Paragraf 108 SGBV zugelassenen Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, alle zwei Jahre einen strukturierten Qualitätsbericht zu erstellen. (§ 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V). Dieser Bericht wird von den Landesverbänden der Krankenkassen, den Verbänden der Ersatzkassen und dem Verband der privaten Krankenversicherung e. V. im Internet veröffentlicht. Um die Aussagekraft und Anwenderfreundlichkeit der Qualitätsberichte weiter zu verbessern, hat der Gemeinsame Bundesausschuss die inhaltlichen und formellen Vorgaben zum Qualitätsbericht weiterentwickelt.
Ihre Anfragen beantworten wir Ihnen gerne. Rufen Sie uns einfach an:
Von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 10:00 -16:00 Uhr.
Tel.: (0201)179-1833
Social Bookmarking