Qualitätsbericht Krankenhaus

Strukturierte Qualitätsberichte

Alle nach Paragraf 108 SGBV zugelassenen Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, alle zwei Jahre einen strukturierten Qualitätsbericht zu erstellen. (§ 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V). Dieser Bericht wird von den Landesverbänden der Krankenkassen, den Verbänden der Ersatzkassen und dem Verband der privaten Krankenversicherung e. V. im Internet veröffentlicht. Um die Aussagekraft und Anwenderfreundlichkeit der Qualitätsberichte weiter zu verbessern, hat der Gemeinsame Bundesausschuss die inhaltlichen und formellen Vorgaben zum Qualitätsbericht weiterentwickelt.

Weitere Informationen finden Sie unter

 http://www.g-ba.de/

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Tel.: (0201)179-1833

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