Qualitätsbericht Krankenhaus

Freiwillig zu mehr Qualität

Im Rahmen der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Qualitätssicherung hat der BKK Bundesverband bereits seit dem Jahr 2007 eine Annahmestelle für freiwillige Qualitätsberichte eingerichtet.

Damit verfolgen wir das Ziel, möglichst aktuelle Informationen über das Qualitätsgeschehen in den einzelnen Krankenhäusern einer breiten Öffentlichkeit über den BKK Klinik-Finder zugänglich zu machen. Krankenhäuser können weiterhin Ihren freiwilligen Qualitätsbericht (Berichtsjahr 2007 bzw. demnächst 2009)  hier hochladen.

Ihre Anfragen beantworten wir Ihnen gerne. Rufen Sie uns einfach an:
Von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 10:00 -16:00 Uhr.
Tel.: (0201)179-1833

Strukturierte Qualitätsberichte

Alle nach Paragraf 108 SGBV zugelassenen Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, alle zwei Jahre einen strukturierten Qualitätsbericht zu erstellen. (§ 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V). Dieser Bericht wird von den Landesverbänden der Krankenkassen, den Verbänden der Ersatzkassen und dem Verband der privaten Krankenversicherung e. V. im Internet veröffentlicht. Um die Aussagekraft und Anwenderfreundlichkeit der Qualitätsberichte weiter zu verbessern, hat der Gemeinsame Bundesausschuss die inhaltlichen und formellen Vorgaben zum Qualitätsbericht weiterentwickelt.

Weitere Informationen finden Sie unter
 http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-aufgabenbereich/18/ 

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