Stellungnahmen

Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Die Betriebskrankenkassen begrüßen die Erweiterung der Anwendung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) auf das Verhältnis der Krankenkassen und ihrer Verbände untereinander und zu den Versicherten sowie auf Vereinigungen von Krankenkassen.

Mit dem vorliegenden Entwurf wird ein weiterer Schritt hin zu einem dem Wettbewerb in der GKV Rechnung tragenden Rechtsrahmen vollzogen. Die Zuständigkeit des Bundeskartellamts für die Kontrolle von Zusammenschlüssen von Kassen als faktisch zusätzliche Aufsichtsbehörde sehen die Betriebskrankenkassen allerdings kritisch. Dies kann letztlich zu unübersichtlichen und zeitaufwändigen, teils mehrstufigen Verfahrensabläufen und damit zu noch mehr Bürokratie führen. Es ist zudem davon auszugehen, dass nach dem vorliegenden Entwurf die Fusionskontrolle des Bundeskartellamts nach den gleichen Prüfungsmaßstäben erfolgt wie bei Unternehmenszusammenschlüssen in der freien Wirtschaft. Aus Sicht der Betriebskrankenkassen ist es daher dringend geboten, für die Feststellung einer marktbeherrschenden Stellung einer Kasse gegenüber Versicherten und Leistungserbringern in dem jeweiligen Erstreckungsbereich des Zusammenschlusses einheitliche und sachgerechte Kriterien anzuwenden.

Stellungnahme

Datum

Beschreibung

09.03.2012

PDF Stellungnahme des BKK Bundesverbandes zur Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen



Patientenrechte


Die Betriebskrankenkassen begrüßen deshalb, dass die Bundesregierung mit dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patienten und Patientinnen (Patientenrechtegesetz) einen ersten Schritt zu mehr Patientenautonomie geht. Die geplante Bündelung der bestehenden Rechtsprechung in einem Gesetz und die Kodifizierung des Behandlungs- und Arzthaftungsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch bilden die Grundlagen dafür. Insbesondere in der gesetzlichen Festschreibung von Aufklärungs- und Informationspflichten sehen die Betriebskrankenkassen die Chance, die Position des Patienten gegenüber seinem Arzt zu stärken.

Damit sich Patient und Arzt im Behandlungsalltag tatsächlich auf Augenhöhe begegnen können, sind nach Meinung der Betriebskrankenkassen jedoch weitere Schritte notwendig. Der Schwerpunkt des Gesetzes liegt insgesamt viel stärker auf der transparenten Zusammenfassung bereits bestehender Rechte von Patienten, denn auf einer rechtlichen Verbesserung seiner Position gegenüber dem Leistungserbringer. Hier greift das Patientenrechtegesetz in entscheidenden Punkten zu kurz. 

 

Stellungnahme

Datum

Beschreibung

09.03.2012

PDF Stellungnahme des
BKK Bundesverbandes zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patienten und Patientinnen (Patientenrechtegesetz)



Stellungnahme des BKK Bundesverbandes zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung
(Pflege-Neuausrichtungsgesetz – PNG)

Die Betriebskrankenkassen begrüßen die Intention des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes (PNG), die Versorgung insbesondere bei demenzkranken Pflegebedürftigen zu verbessern. Das Gesetz bietet Chancen, zumindest für einen Teil der demenziell erkrankten Menschen und ihren Angehörigen die Pflege zu erleichtern. Bedauerlich ist jedoch, dass der –  für eine tatsächliche Besserstellung der Demenzkranken dringend notwendige – neue Pflegebedürftigkeitsbegriff mit dem PNG nicht eingeführt wird. Aus Sicht der Betriebskrankenkassen sollte zumindest ein verbindlicher Zeitplan für die Realisierung der dafür notwendigen Reformschritte in den Referentenentwurf mit aufgenommen werden.

Kritisch sehen die Betriebskrankenkassen, dass das PNG keine tragfähigen Antworten auf die Frage nach der zukünftigen Finanzierung der Pflegeversicherung bietet. Sie fordern daher eine gesetzliche Lösung für eine zukunftsfähige, nachhaltige, solidarische und paritätische Finanzierung der Pflegeversicherung. 

 

Stellungnahme

Datum

Beschreibung

10.02.2012

PDF Stellungnahme des
BKK Bundesverbandes zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungsgesetz – PNG)

 

 

Stellungnahme des BKK Bundesverbandes vom 13. Oktober 2011 zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG)

In seiner Stellungnahme zum Entwurf des Versorgungsgesetzes (GKV-VStG) begrüßt der BKK Bundesverband das Ziel der Bundesregierung, den Versorgungsalltag der Patientinnen und Patienten zu verbessern. Diese neuen gesetzlichen Regelungen  dürfen jedoch insgesamt nicht dazu führen, dass die Krankenkassen und ihre Versicherten finanziell noch stärker belastet werden. Die im Gesetz enthaltene Reform der ärztlichen Honorierung sieht der BKK Bundesverband deshalb sehr kritisch. Er drängt außerdem darauf, dass bei einer Reform der Bedarfsplanung bestehende Überkapazitäten stärker berücksichtigt werden.

Dass die Bundesregierung im Versorgungsgesetz plant, die Wettbewerbsmöglichkeiten der Krankenkassen auf Leistungsseite zu stärken, ist aus Sicht der Betriebskrankenkassen ein grundsätzlich richtiger Ansatz. Konsequenterweise müsste der Wettbewerb jedoch im Vertragsbereich angesiedelt werden. Tatsächliche neue Wettbewerbsmöglichkeiten um Qualität in der Versorgung werden aber mit dem VStG nicht geschaffen. Grundvoraussetzung für diesen Wettbewerb wäre allerdings auch, den Krankenkassen wieder mehr tatsächliche Beitragsautonomie zu ermöglichen. Denn nach wie vor ist der Preiswettbewerb über Zusatzbeiträge – zumindest in der nun schon seit längerem andauernden Übergangsphase bis zu deren flächendeckender Einführung – für die GKV insgesamt ruinös und kann kaum dazu beitragen, den Wettbewerb um innovative und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung zu gewährleisten.

 

Stellungnahme

Datum

Beschreibung

13.10.2011

PDF Stellungnahme des BKK Bundesverbandes vom 13. Oktober 2011 zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG) 

 

 

Stellungnahme des BKK Bundesverbandes zum GKV-Finanzierungsgesetz vom 18.10.2010

In seiner Stellungnahme zum GKV-Finanzierungsgesetzes (GKV-FinG) begrüßt der BKK Bundesverband, dass die Bundesregierung noch in diesem Jahr einen Gesetzesentwurf vorgelegt hat, der die Stabilisierung der GKV-Finanzen zum Ziel hat und den Krankenkassen zumindest für das Jahr 2011 Planungssicherheit ermöglicht.

Leider fehlt es dem Referentenentwurf aus Sicht der Betriebskrankenkassen jedoch an einem grundlegenden Konzept, wie die Gesundheitskosten in den einzelnen Versorgungsbereichen langfristig stabil und für die Versicherten bezahlbar gestaltet werden sollen. Positiv wertet der BKK Bundesverband, dass der neue Sozialausgleich für die modifizierten Zusatzbeiträge nach dem Willen der Bundesregierung im System der GKV erfolgen soll. Dies biete die Chance für ein versichertenfreundliches Verfahren, das niemanden zu Bittstellern mache. Kritisiert wird jedoch, dass der vorgesehene Sozialausgleich den Anforderungen an ein unbürokratisches Verfahren nicht gerecht wird (siehe hierzu insbesondere die graphischen Darstellungen ab Seite 42). Insbesondere für die Versichertengruppen, die nicht oder nicht einzig über einen Arbeitgeber zu erreichen sind, muss künftig – nicht nur bei den Krankenkassen – ein sehr hoher Verwaltungsaufwand betrieben werden.

 

Stellungnahme

Datum

Beschreibung

18.10.2010

PDF Stellungnahme des BKK BV zum GKV-Finanzierungsgesetzes (211 KB)   

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