"Kasse dicht, was nun?"
Service: Was passiert, wenn die Krankenkasse schließt
Anmoderationsvorschlag:
Irgendwie hat es niemand für möglich gehalten - nun scheint`s konkret zu werden: Die erste Krankenkasse könnte noch dieses Jahr die Pforten schließen. Das schockiert - und nicht bloß die dort Versicherten. Da stellt sich die Frage, wer ist als nächste Kasse dran. Vor allem: Wird die Arztrechnung noch bezahlt? Fragen, zu denen ich Heinz Kaltenbach im Studio begrüße. Er ist Geschäftsführer des Bundesverbands der Betriebskrankenkassen.
Hallo Herr Kaltenbach!
Begrüßung: "Ich grüße Sie auch. Hallo!"
Frage 1: Eine Kasse wird zugemacht - da stockt einem erst einmal der Atem. Also die Frage gleich zu Anfang: Müssen die Menschen nun fürchten, nicht mehr krankenversichert zu sein?
O-Ton 1: "Wenn eine Krankenkasse schließt, klingt das zwar sehr dramatisch, hat aber für die Betroffenen, die Versicherten, keinerlei Folgen oder Auswirkungen. Auch dann, wenn es die Kasse nicht mehr gibt, bleibt man in Deutschland auf jeden Fall krankenversichert - und das ohne jegliche Ausnahme."
Frage 2: Also bleibe ich krankenversichert - ich muss mir bloß eine neue Kasse suchen?
O-Ton 2: "Das ist die eine Möglichkeit. Mal ein Beispiel: Sie erhalten die Information von Ihrer Kasse, dass sie am 01.10. schließen muss. Dann haben sie ab diesem Tag zwei Wochen Zeit, sich problemlos eine neue Kasse zu suchen. Ihre Mitgliedschaft in der neuen Kasse beginnt dann rückwirkend mit dem Zeitpunkt der Schließung Ihrer bisherigen Kasse. Ihr Versicherungsschutz ist damit ohne jegliche Unterbrechung gesichert."
Frage 3: Die beiden Kassen machen also den Wechsel untereinander aus - verstehe ich das richtig?
O-Ton 3: "Ja, das ist so richtig! Ich gebe Ihnen auch hier am besten ein Beispiel: Jemand ist während des Kassenwechsels krankgeschrieben und bekommt Krankengeld, dann klären die beiden Krankenkassen die Kosten untereinander. Oder Ihnen sind Rehabilitationsmaßnahmen oder ein Zahnersatz bereits genehmigt worden - auch dann entstehen keinerlei zusätzliche bürokratische Wege für Sie."
Frage 4: Was passiert, wenn ich, warum auch immer, die zwei Wochen Frist verpasse, die mir zum Kassenwechsel bleiben?
O-Ton 4: "Auch wenn Sie die Frist zum Wechsel versäumen, zum Beispiel weil Sie im Ausland sind oder weil Sie gepflegt werden müssen, entsteht Ihnen dadurch keine Lücke im Versicherungsverlauf - sie bleiben versichert! Nur dass in dem Fall der Arbeitgeber für Sie eine neue Kasse wählt. Oder wenn Sie arbeitslos sind oder Rente beziehen, sich dann die jeweils zuständige Behörde um Sie kümmert."
Frage 5: Und was gilt, wenn ich freiwillig bei einer gesetzlichen Kasse versichert bin?
O-Ton 5: "Freiwillige Mitglieder müssen ihren Wechsel selbst erklären. Hier gelten statt zwei Wochen drei Monate. Versäumt man die Frist und ist nicht anderweitig gegen Krankheit abgesichert, ist auch hier für einen nahtlosen Versicherungsschutz gesorgt."
Frage 6: Nahtloser Versicherungsschutz - heißt das auch: Niemand muss sich sorgen, dass seine Arztrechnung nicht mehr bezahlt wird?
O-Ton 6: "Richtig! Es ist gesetzlich geregelt, dass alle Rechnungen bezahlt werden. Dafür stehen letztlich alle Krankenkassen ein. Kein gesetzlich Versicherter in Deutschland muss aus eigener Tasche Tausende von Euro für eine lebenswichtige Operation aus eigener Tasche zahlen. Für die Bezahlung der Arztrechnung kommt wie bisher immer eine Kasse auf - ohne Wenn und ohne Aber."
Frage 7: Kein Problem beim Kassenwechsel. Auch bleibt man in jedem Fall versichert. Dem Gefühl der Verunsicherung scheint damit nicht unbedingt weitergeholfen. Sprich: Erst macht die eine Kasse zu - wann folgt die nächste?
O-Ton 7: "Die Verunsicherung kann ich gut nachvollziehen. Dominoeffekte werden aktuell herbeigeredet. Die gesetzliche Krankenversicherung ist trotz der bestehenden Unterversicherung dieses Jahr und auch in Zukunft stabil. Ein gegenseitiges Hilfesystem der Krankenkassen räumt dieses Risiko aus. Die Sorgen sind eigentlich unbegründet."
Frage 8: Bedeutet das beispielsweise auch beim Kassenwechsel keine Kürzung oder Streichung der Leistungen - der Teufel steckt ja bekanntlich im Detail ?
O-Ton 8: "Nein! Zu 95 Prozent gleichen sich die Leistungen der Kassen - vom Zahnersatz über die Dauer des Krankengelds bis hin zur Zuzahlung bei Medikamenten. Das ist vom Gesetzgeber so festgelegt. Wichtig ist den Versicherten, laut einer Umfrage, die wir gemacht haben, die regionale Nähe ihrer Kasse. Vor allem aber der persönliche Ansprechpartner, auch am Telefon, der bei Terminfragen, Untersuchungen und bei Behandlungsfehlern zur Seite steht. Und da sind unsere Betriebskrankenkassen bestens aufgestellt!"
Frage 9: Nun ist es ja so, dass viele Versicherte glauben, über die Jahre Ansprüche bei einer Kasse erworben zu haben - gehen die mit dem Wechsel verloren?
O-Ton 9: "Nein! Anders als beispielsweise bei privaten Versicherungen verliert man bei einem Wechsel keine Anrechte oder ähnliches. Ab dem ersten Tag in der neuen Krankenkasse haben Sie Anspruch auf den gesamten Leistungskatalog ? ohne Wartezeiten oder Anwartschaften, egal wie alt oder ob Sie zum Zeitpunkt des Wechsels krank oder gesund sind. Das gilt übrigens sowohl für Sie als auch für Ihre Kinder, die auch in der neuen Kasse kostenfrei mit versichert bleiben.?
Haben Sie vielen Dank für das Gespräch, Herr Kaltenbach!
Verabschiedung: "Auch Ihnen vielen Dank. Tschüss und alles Gute!"