BKK Pressemitteilungen

Mitteilung vom 17.10.2009
Sicherheit durch individuelle Beitragssätze – 2,5 Mrd. Einsparpotenzial bei Bürokratieabbau - Effizienz muss sich künftig wieder lohnen

Die Betriebskrankenkassen begrüßen die Absicht der Koalitionäre, den Gesundheitsfonds zu überarbeiten. Alle Beteiligten brauchen mehr Transparenz, für die ein Auslagern der präventiv gut behandelbaren Volkskrankheiten aus dem Fonds ein erster wichtiger Schritt wäre. Konzentriert sich der Finanzausgleich zwischen den Kassen künftig auf die sehr schweren und extrem kostenintensiven Krankheitsbilder, wäre der Finanzausgleich auch weniger manipulationsanfällig.

Finanzierung der GKV im nächsten Jahr sichern

Um das sich für 2010 abzeichnende Defizit von 7,5 Mrd. Euro trotz angespannter Haushaltsage wenigstens zu lindern, appellieren die Betriebskrankenkassen an die Koalitionäre für einen einmaligen Steuerzuschuss, um die Mitglieder  bei den Lohnzusatzkosten zu entlasten.

Künftig sollte bei Steuermitteln für die GKV genau definiert werden, zu welchem Zweck sie eingesetzt werden (z. B. für Kindergesundheit), das schafft für die gesetzlichen Kassen mehr Planungssicherheit.

Mehr Planungssicherheit durch individuelle Beiträge

Wenn die Koalitionäre den Kassen wieder mehr Spielraum für individuelle Beiträge geben, kann es auch wieder einen echten Preiswettbewerb geben.

Unabdingbar ist dabei, dass die staatlich festgelegte Begrenzung des Zusatzbeitrags fällt. Jede Kasse muss in der kassenindividuell benötigten Höhe Beiträge einziehen können, ansonsten würde ein solide kalkulierter Haushaltsplan nicht möglich: Eine Kasse weiß selbst am besten, welche Kosten für ihre Versicherten im nächsten Jahr voraussichtlich auf sie zukommen. Da Bezieher geringer Einkommen durch einen festen Euro-Betrag stärker belastet werden, sollte der kassenindividuelle Beitrag prozentual festgelegt werden.

2,5 Mrd. zusätzliche Bürokratiekosten sind vermeidbar

Das seit vielen Jahren Monat für Monat eingespielte Verfahren des Beitragseinzugs durch die Arbeitgeber sollte auch für den individuellen Beitragseinzug beibehalten werden. Nur so wird vermieden, dass bei den Verwaltungskosten der Kassen nächstes Jahr nicht auch noch rund 2,5 Mrd. Euro mehr anfallen, die durch die Einrichtung von versichertenbezogenen Einzelkonten, aufwändige Einkommensprüfungen und diverse Mahnverfahren entstehen würden.

Durch den Beitragseinzug der individuellen Beiträge verlagert sich die Haftung für Ausfallrisiken (beispielsweise beim Auslaufen des Kurzarbeitergeldes) vom Gesundheitsfonds, der ja derzeit alle Einnahmeschwankungen ausgleicht, wieder auf die Kassen. Auch deshalb sollte das Verfahren zum Einzug des individuellen Beitrags nicht durch den Gesetzgeber vorgegeben werden.

Zwang für Hausarztverträge muss fallen

Hausarztverträge sind weder ein Kostendämpfungsinstrument noch konnten sie bislang nachweislich die Versorgungsqualität für die Versicherten verbessern. Wenn Kassen einerseits mehr Finanzspielraum erhalten sollen, brauchen sie andererseits auch mehr Verhandlungsfreiheit – deshalb sollte der Zwang, unbedingt Hausarztverträge abschließen zu müssen, gestrichen werd

Effizienz muss sich (wieder) lohnen

Betriebskrankenkassen haben seit Jahren traditionell unterdurchschnittliche Verwaltungskosten, mit denen sie erfolgreich seit 15 Jahren am Markt agieren. Auch gehören schlanke Verwaltungsstrukturen nicht zuletzt  durch die Nähe zu den Arbeitgebern zum Selbstverständnis der BKK.

Der Gesundheitsfonds in der jetzigen Form straft allerdings wirtschaftlich arbeitende Kassen ab – die aus dem Fonds zugeteilte Verwaltungskostenpauschale subventioniert eben die größeren und teureren Bürokratien. Zum finanziellen Spielraum einer Kasse gehört, dass eingesparte Verwaltungskosten bei der Kasse bleiben und ihren Versicherten zugute kommen. Die Zuteilungspauschale für Verwaltungskosten ist betriebswirtschaftlicher Unsinn und muss dringend gestrichen werden.

Seit über 200 Jahren versichern und versorgen Betriebskrankenkassen Mitarbeiter von Unternehmen und Betrieben – vom Pförtner und der Verkäuferin über den Fließbandarbeiter und kaufmännischen Angestellten bis zur Leitungs- und Vorstandsebene. Seit der Einführung des freien Kassenwahlrechts haben sich immer mehr Menschen für die BKK entschieden. Zirka 14 Millionen Menschen, einschließlich der Familienversicherten, werden heute von 140 Betriebskrankenkassen versorgt. Damit ist die BKK mit einem Marktanteil von rund 20 Prozent die drittgrößte Kassenart. 

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