Die Sparpläne der Gesundheitspolitik greifen frühestens 2011. Die Betriebskrankenkassen begrüßen das Ziel der Bundesregierung, den Anstieg der GKV-Ausgaben zu senken. Konsequenterweise sollte aber nicht nur den gesetzlichen Krankenkassen eine Nullrunde ihrer Verwaltungskosten verordnet werden. Auch die Arzthonorare müssten, nach satten Zuwachsraten (17 Prozent Zuwachs bzw. 4,7 Milliarden Euro mehr von 2007 auf 2010), eingefroren werden. Die jetzigen Planungen begrenzen allenfalls die Steigerungsrate moderat. Kritisch zu sehen ist, dass einzelne Leistungserbringer, wie Apotheker, von den Sparbemühungen völlig ausgenommen werden. Die Betriebskrankenkassen befürworten, dass es bei den Hausarztverträgen zumindest eine Vergütungsobergrenze geben soll.
„Bei den Verträgen mit bestimmten Arztgruppen darf es nur dann mehr Geld geben, wenn die Patienten eine bessere medizinische Versorgung erfahren. Die Politik sollte den Kassen nicht vorschreiben, mit wem sie Verträge abschließen. Denn ein gesunder Wettbewerb um Qualität und Preis verlangt, dass unter mehreren Anbietern in den Regionen ausge-wählt werden kann“, so Heinz Kaltenbach, Geschäftsführer des BKK Bundesverbandes.
Zur Anhebung des einheitlichen Beitragssatzes sowie der Möglichkeit, in größerem Maße individuelle Beiträge erheben zu können meint Heinz Kaltenbach: „Dies bedeutet wieder Planungssicherheit für die Kassenvorstände, deren Haushaltspläne für das nächste Jahr in wenigen Wochen stehen müssen. Wir finden es ebenfalls richtig, dass der Gesetzgeber über Sanktionen für Nichtzahlende nachdenkt. Sie schaden der Versichertengemeinschaft, auch wenn diese Nichtzahler nur eine Minderheit darstellen“.
Der BKK Bundesverband teilt die Kritik des Bundesversicherungsamtes (BVA) und des Bundessozialgerichtes (BSG) an den politischen Plänen, künftig das Bundeskartellamt über sozialversicherungsrechtliche Fragen, die auch wettbewerbliche Komponenten haben, entscheiden zu lassen. Heinz Kaltenbach konstatiert: „Bislang hat das BVA korrekt und gerecht auf fairen Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen geachtet. Ich bin sicher, dass auch die sorgfältige Einhaltung von vergaberechtlichen Vorschriften durch das BVA gewährleistet ist. Die Betriebskrankenkassen sehen vielmehr Handlungsbedarf darin, dass künftig stärker als bisher die Länderaufsichten und das BVA nach einheitlichen Prüf- und Wettbewerbsregeln vorgehen, um die Einhaltung der Rechtsnormen beim Kassenwettbewerb zu garantieren.“
Seit über 200 Jahren versichern und versorgen Betriebskrankenkassen Mitarbeiter von Unternehmen – von der Verkäuferin über den Monteur und kaufmännischen Angestellten bis zur Leitungs- und Vorstandsebene. Seit der Einführung des Kassenwahlrechts haben sich immer mehr Menschen für die BKK entschieden. Über 13 Millionen Menschen, einschließlich der Familienversicherten, werden heute von 126 Betriebskrankenkassen versorgt.
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