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Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung mit seinem Jahresarbeitsentgelt die sog. "Krankenversicherungspflichtgrenze" übersteigt, kann auf Wunsch zu einer privaten Krankenversicherung (PKV) wechseln. Für Personen, die im Jahre 2011 die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten haben, wird der Wechsel in eine Private Krankenversicherung möglich. Versicherungspflichtige Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt bei einem Arbeitgeberwechsel die aktuelle Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, scheiden sofort aus der Krankenversicherungspflicht aus. Beachten Sie dabei jedoch, dass ein solcher Wechsel von einer gesetzlichen zu einer privaten Krankenversicherung, in aller Regel nicht mehr rückgängig zu machen ist.
Bevor Sie also ein solches Angebot in Erwägung ziehen, sollten Sie in Ruhe über die Konsequenzen nachdenken und abwägen, ob Ihnen eine PKV all die Vorteile bieten kann, die bei Ihrer BKK selbstverständlich sind.
Achten Sie darauf, dass die Leistungen bei einer BKK und einer PKV trotz gleicher Bezeichnung sehr unterschiedlich sein können und dass bei vielen "privaten" Versicherungsleistungen Einschränkungen im Vergleich zur BKK bestehen
Viele Angebote der PKV erscheinen auf den ersten Blick sehr preisgünstig, weil sie nur auf Ihr heutiges Versicherungsrisiko zugeschnitten sind. Aber jede Anpassung an zukünftige Verhältnisse - wenn Sie zum Beispiel eine Familie gründen oder Kinder bekommen - wird zwangsläufig zu höheren Kosten führen. Die BKK decken dagegen solche Änderungen in der Regel ohne zusätzlichen Beitrag ab.
BKK Versicherte erhalten vom ersten Moment an Leistungen im Krankheitsfall. Die PKV kann dagegen beim Beitritt bereits bestehende Krankheiten ausschließen oder Risikozuschläge verlangen. Außerdem beginnt deren Versicherungsschutz - wenn nicht anders ausgehandelt - erst nach Ablauf einer allgemeinen Wartezeit.
Der Beitrag zur BKK ist nicht nur unabhängig von Gesundheitszustand und Alter - er berücksichtigt auch Ihre soziale Lage. Weil Ihr Beitrag sich nach Ihrem Einkommen richtet, bleibt er für Sie immer tragbar - auch im Rentenalter. Und wenn Sie zum Beispiel aufgrund von längerer Arbeitsunfähigkeit keine Einkünfte mehr haben, ist diese Zeit in der Regel für Sie beitragsfrei. So etwas bietet die PKV nicht.
Wenn in einer Ehe nur ein Partner ein Einkommen bezieht, versichert die BKK in der Regel den anderen Partner ohne zusätzlichen Beitrag mit. Bei der PKV müssen sich in der Regel beide Partner getrennt versichern oder es wird zumindest ein zusätzlicher Aufpreis gefordert. Sind beide Partner berufstätig und einer scheidet später aus dem Berufsleben aus, bleiben die Kosten der PKV unverändert. Ähnliches gilt für Kinder: Sind beide Eltern gesetzlich krankenversichert, gehören alle Kinder beitragsfrei dazu - wenn sie die übrigen Voraussetzungen für eine Familienversicherung erfüllen. Die PKV dagegen verlangt für jeden in der Familie einen eigenen Beitrag.
Wenn Sie Ihr krankes familienversichertes Kind, welches das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, pflegen und deshalb nicht arbeiten können, kann Ihnen die BKK Krankengeld zahlen. Private Krankenversicherungen decken dieses finanzielle Risiko in der Regel nicht ab.
Werdende Mütter, die privat versichert sind, müssen in der Mutterschutzfrist den vollen Versicherungsbeitrag zahlen. Bei der BKK sind Frauen in dieser Zeit in der Regel beitragsfrei. Während der Elternzeit rechnet die BKK das Elterngeld nicht auf die Einkünfte an, von denen Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen sind.
Ob es um Vorsorge oder Rehabilitation bei Müttern und Kindern geht oder um Angebote für Mutter/Vater und Kind gemeinsam - die BKK bezahlt die vollen Kosten abzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Eigenbeteiligung. Bei den PKV gibt es diese Leistungen meist nur mit Zusatztarif.
Kranksein kostet nicht nur im Krankenhaus, beim Arzt und in der Apotheke. Viele Kosten entstehen darüber hinaus - zum Beispiel für eine häusliche Krankenpflege. Die PKV ersetzt diese meist nur per Zusatzvertrag. Ihre BKK dagegen zahlt - in vielen Fällen auch für eine notwendige Haushaltshilfe. Auch Fahrtkosten - zum Beispiel zum Krankenhaus - werden teilweise von den BKK getragen.
Die Kosten für viele Heilmittel werden von den BKK bis auf eine gesetzliche Zuzahlung des Versicherten ganz übernommen. Wenn Sie Hilfsmittel benötigen, zahlt die BKK bis zu einem bestimmten Festbetrag oder die jeweils vereinbarten Preise.
Um Krankheiten schon im Vorfeld zu vermeiden, fördert die BKK Ihre Gesundheit zum Beispiel mit Kursen zur Raucherentwöhnung, zur Gewichtsabnahme und zur Vollwerternährung, Antistress-Kursen, Trimm-Trab-Aktionen, Impfprogrammen, Suchtprävention. Und das häufig in Ihrer Nähe. Diesen Service können Ihnen PKV in der Regel nicht bieten.
Bevor Sie sich für eine private Krankenversicherung entscheiden, informieren Sie sich über die Angebote unserer BKK und sprechen mit uns.
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