Gesetzlich oder privat?

Manches Angebot klingt verlockend.
Aber ist es auch gut?

Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung mit seinem Jahresarbeitsentgelt die sog. "Krankenversicherungspflichtgrenze" in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren übersteigt, kann auf Wunsch zu einer privaten Krankenversicherung (PKV) wechseln. Beachten Sie dabei jedoch, dass ein solcher Wechsel von einer gesetzlichen zu einer privaten Krankenversicherung, in aller Regel nicht mehr rückgängig zu machen ist.

Bevor Sie also ein solches Angebot in Erwägung ziehen, sollten Sie in Ruhe über die Konsequenzen nachdenken und abwägen, ob Ihnen eine PKV all die Vorteile bieten kann, die bei Ihrer BKK selbstverständlich sind.

Sehen Sie genau hin.

Achten Sie darauf, dass die Leistungen bei einer BKK und einer PKV trotz gleicher Bezeichnung sehr unterschiedlich sein können und dass bei vielen "privaten" Versicherungsleistungen Einschränkungen im Vergleich zur BKK bestehen.

Denken Sie an die Zukunft.

Viele Angebote der PKV erscheinen auf den ersten Blick sehr preisgünstig, weil sie nur auf Ihr heutiges Versicherungsrisiko zugeschnitten sind. Aber jede Anpassung an zukünftige Verhältnisse - wenn Sie zum Beispiel eine Familie gründen oder Kinder bekommen - wird zwangsläufig zu höheren Kosten führen. Die BKK decken dagegen solche Änderungen in der Regel ohne zusätzlichen Beitrag ab.

Beachten Sie das Wenn und Aber.

BKK Versicherte erhalten vom ersten Moment an Leistungen im Krankheitsfall. Die PKV kann dagegen beim Beitritt bereits bestehende Krankheiten ausschließen oder Risikozuschläge verlangen. Außerdem beginnt deren Versicherungsschutz - wenn nicht anders ausgehandelt - erst nach Ablauf einer allgemeinen Wartezeit.

Solidarität zahlt sich für Sie aus!

Der Beitrag zur BKK ist nicht nur unabhängig von Gesundheitszustand und Alter - er berücksichtigt auch Ihre soziale Lage. Weil Ihr Beitrag sich nach Ihrem Einkommen richtet, bleibt er für Sie immer tragbar - auch im Rentenalter. Und wenn Sie zum Beispiel aufgrund von längerer Arbeitsunfähigkeit keine Einkünfte mehr haben, ist diese Zeit in der Regel für Sie beitragsfrei. So etwas bietet die PKV nicht.

Sehen Sie Ihre Familie als Ganzes.

Wenn in einer Ehe nur ein Partner ein Einkommen bezieht, versichert die BKK in der Regel den anderen Partner ohne zusätzlichen Beitrag mit. Bei der PKV müssen sich in der Regel beide Partner getrennt versichern oder es wird zumindest ein zusätzlicher Aufpreis gefordert. Sind beide Partner berufstätig und einer scheidet später aus dem Berufsleben aus, bleiben die Kosten der PKV unverändert. Ähnliches gilt für Kinder: Sind beide Eltern gesetzlich krankenversichert, gehören alle Kinder beitragsfrei dazu - wenn sie die übrigen Voraussetzungen für eine Familienversicherung erfüllen. Die PKV dagegen verlangt für jeden in der Familie einen eigenen Beitrag.

Leistungen bei krankem Kind.

Wenn Sie Ihr krankes familienversichertes Kind pflegen und deshalb nicht arbeiten können, zahlt die BKK für jedes Kind unter 12 Jahren Krankengeld. Private Krankenversicherungen decken dieses finanzielle Risiko in der Regel nicht ab.

Freuen Sie sich ungetrübt auf Ihr Kind.

Werdende Mütter, die privat versichert sind, müssen in der Mutterschutzfrist den vollen Versicherungsbeitrag (Arbeitnehmer- plus Arbeitgeberanteil) zahlen. Bei der BKK sind Frauen in dieser Zeit in der Regel beitragsfrei. Während der Elternzeit rechnet die BKK das Elterngeld nicht auf die Einkünfte an, von denen Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen sind.

Setzen Sie auf Gesundheit für Mutter und Kind.

Ob es um Vorsorge oder Rehabilitation bei Müttern und Kindern geht oder um Angebote für Mutter/Vater und Kind gemeinsam - die BKK bezahlt die vollen Kosten abzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Eigenbeteiligung. Bei den PKV gibt es diese Leistungen meist nur mit Zusatztarif.

Was ist mit Fahrtkosten oder häuslicher Krankenpflege?

Kranksein kostet nicht nur im Krankenhaus, beim Arzt und in der Apotheke. Viele Kosten entstehen darüber hinaus - zum Beispiel für eine häusliche Krankenpflege. Die PKV ersetzt diese meist nur per Zusatzvertrag. Ihre BKK dagegen zahlt - in vielen Fällen auch für eine notwendige Haushaltshilfe. Auch Fahrtkosten - zum Beispiel zum Krankenhaus - werden teilweise von den BKK getragen.

Fragen Sie nach Heil- und Hilfsmitteln.

Die Kosten für viele Heilmittel werden von den BKK bis auf eine Zuzahlung des Versicherten ganz übernommen. Wenn Sie Hilfsmittel benötigen, zahlt die BKK bis zu einem bestimmten Festbetrag oder die jeweils vereinbarten Preise.

Stärken Sie Ihre Gesundheit!

Um Krankheiten schon im Vorfeld zu vermeiden, fördert die BKK Ihre Gesundheit zum Beispiel mit Kursen zur Raucherentwöhnung, zur Gewichtsabnahme und zur Vollwerternährung, Antistress-Kursen, Trimm-Trab-Aktionen, Impfprogrammen, Suchtprävention. Und das häufig in Ihrer Nähe. Diesen Service können Ihnen PKV in der Regel nicht bieten.

Wer clever ist, wählt BKK!

Bevor Sie sich für eine private Krankenversicherung entscheiden, informieren Sie sich über die Angebote unserer BKK und sprechen mit uns.

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