Informationen zur studentischen Krankenversicherung

Studentische Krankenversicherung:

Als Studentin oder Student sind sie bis zu Ihrem 25sten Geburtstag meist über Ihre Eltern mitversichert. Alle, die Wehr- oder Zivildienst geleistet haben, bleiben sogar noch länger familienversichert. Danach müssen Sie selbst Mitglied einer Krankenversicherung werden. Die BKK bietet allen Studierenden die umfassenden Leistungen schon für 64,77 € an. Hinzu kommt der Beitrag für die Pflegeversicherung. Der liegt bei 11,64 €, wenn Sie ein Kind haben beziehungsweise bei 13,13 € für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr. Wenn Sie BAföG beziehen, können Sie einen Betragszuschuss erhalten.

Die studentische Krankenversicherung gilt in der Regel bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters beziehungsweise längstens bis zum Ende des Semesters, in dem Sie Ihr 30. Lebensjahr vollenden.

Auch über 30 jährige haben Sie die Möglichkeit, sich weiter günstig bei der BKK freiwillig zu versichern. 

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