Informationen für Versicherte
Die „amtliche“ Entscheidung, ob eine Kasse geschlossen wird, erfolgt durch die jeweilige Aufsicht dieser Kasse, meist ist dies das Bundesversicherungsamt (BVA). Im Falle der BKK für Heilberufe hat das BVA einen Schließungsbescheid erlassen und den Schließungszeitpunkt auf den 31. Dezember 2011 festgesetzt.
Mitglieder der BKK für Heilberufe werden persönlich angeschrieben.
Das wichtigste in Kürze
- Die BKK für Heilberufe schließt zum 31.12.2011
- Alle Mitglieder haben die freie Wahl bei der Entscheidung für eine neue gesetzliche Krankenkasse
- Für alle Mitglieder ist ein durchgehender Versicherungsschutz gewährleistet
- Gesetzliche Krankenkassen dürfen Mitglieder von geschlossenen Krankenkassen nicht ablehnen
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Hier ist für BKK für Heilberufe-Mitglieder der Antrag auf Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse hinterlegt:
Antrag auf Mitgliedschaft
Ausführliche Informationen im Zusammenhang mit einer Kassenschließung, zum Beispiel zu Zusatzversicherungen, Bonusprogrammen, Zusatzbeiträgen, Pflegefällen, Krankenhausaufenthalten, Pflichten des Arbeitgebers und mehr, finden Sie
>>> hier.
Informationsmaterial
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