Informationen zum Selbsthilfe-Förderverfahren
Die Krankenkassen fördern Selbsthilfe
Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen können mit der Unterstützung der gesetzlichen Krankenkassen rechnen. Dabei gilt grundsätzlich: Die Bundesverbände der gesetzlichen Krankenkassen fördern die Bundesorganisationen der Selbsthilfe, die Landesverbände der Krankenkassen fördern die Landesorganisationen der Selbsthilfe und die regionalen Selbsthilfegruppen erhalten Unterstützung durch die Krankenkassen am Ort. Achten Sie bei der Antragstellung daher bitte auf die entsprechende Organisationsebene.
Bei ihrer Förderung unterscheiden die gesetzlichen Krankenkassen zwischen der „kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung“ und der „krankenkassenindividuellen Projektförderung“. Bei der „kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung“ handelt es sich um eine Pauschalförderung, die eine finanzielle Unterstützung bei den „alltäglichen“ Aufgaben einer Selbsthilfeorganisation gibt. Die „kassenartenindividuelle Projektförderung“ hingegen erfolgt bezogen auf zeitlich begrenzte Projekte von Selbsthilfeorganisationen.
Näheres regelt der „Leitfaden zur Selbsthilfeförderung“, den Sie hier herunterladen können.
Erleichterung durch gemeinsame Verfahren
Um Selbsthilfegruppen einen Antrag auf Förderung so leicht wie möglich zu machen, haben die gesetzlichen Krankenkassen gemeinsam abgestimmte Grundsatzpapiere, Antragsformulare und Verfahren. Ziel dieser abgestimmten Verfahren ist es auch, die Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen der Selbsthilfe und den Krankenkassen zu erleichtern. Im Gegenzug verpflichten sich die Selbsthilfeorganisationen zu Transparenz bei ihrer Aufgabenwahrnehmung und Mittelverwendung.
Antragstellung auf Bundesebene
Alle Anträge der Bundesorganisationen der Selbsthilfe auf Pauschalförderung im Rahmen der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung bearbeitet der Arbeitskreis Selbsthilfe der GKV-Verbändeauf Bundesebene. Als Antragsteller müssen Sie Ihren Antrag deshalb nur einmal an den federführenden Verband einreichen. Das Entscheidungsgremium bezieht die Vertretungen der Spitzenorganisationen der Selbsthilfe bei seinen Förderentscheidungen beratend mit ein.
Neben der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung fördert der BKK Bundesverband zusätzlich zahlreiche Schwerpunktprojekte im Rahmen der kassenindividuellen Förderung. Die Auswahl der Schwerpunktprojekte unterstützt ein Förderbeirat aus Vertretern des BKK Systems und Selbsthilfeexperten (BAG Selbsthilfe, DPWV und DAG SHG). Die aktuellen Förderschwerpunkte betreffen folgende Themenbereiche:
Wenn Sie mit einem Projekt Ihrer Selbsthilfe die Förderung der BKK auf Bundesebene beantragen möchten, nehmen Sie bitte im Vorfeld Kontakt zu uns auf. So können wir zunächst im persönlichen Dialog die Fördermöglichkeiten klären.
Ihre Ansprechpartner sind:
Michael Bellwinkel (Leitung), Lena Böhnke und Petra Schröer (Bearbeitung).
Antragstellung auf Landesebene und regionaler Ebene
Anfragen rund um das Thema Selbsthilfe und Selbsthilfeförderung auf den Landes- und regionalen Ebenen beantworten Ihnen die Ansprechpartnerinnen und -partner bei den jeweiligen BKK Landesverbänden. Regionale Besonderheiten, zum Beispiel im Hinblick auf die kassenartenübergreifende Förderung erfahren Sie auch über die örtlichen Selbsthilfekontaktstellen oder Selbsthilfeunterstützungsstellen. Die entsprechenden Kontaktadressen finden Sie in den Roten Adressen der NAKOS.
Unterlagen zur Selbsthilfeförderung
Zur Förderung der Selbsthilfe haben die Spitzenverbände der Krankenkassen gemeinsame und einheitliche Grundsätze entwickelt. Die gemeinsamen Grundsätze entstanden unter Beteiligung der Vertretungen der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen. Seit 2008 gibt der GKV-Spitzenverband diese Grundsätze als "Leitfaden zur Selbsthilfeförderung" heraus, in dem das Verfahren der Selbsthilfeförderungkonkretisiert wird. Den „Leitfaden zur Selbsthilfeförderung“ in der aktuellen Fassung vom 6. Oktober 2009 sowie die aktuellen Antragsunterlagen 2011 für die Gemeinschafts- und Projektförderung auf der Bundesebenefinden Sie hier.
Leitfaden zur Selbsthilfeförderung (833 KB)
Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung nach § 20c SGB V - Antragsunterlagen für die Bundesorganisationen der Selbsthilfe:
1 Antrag 2012 _ Pauschalförderung
2 Strukturerhebungsbogen 2012 _ Pauschalförderung
3 Datenverwendungserklärung 2012 _ Pauschalförderung
4 Erklärung Neutralität+Unabhängigkeit 2012 _ Pauschalförderung
5 Anschriftenliste 2012 _ Pauschalförderung
6 Verwendungsnachweis 2012_ Pauschalförderung
Krankenkassenindividuelle Förderung nach § 20c SGB V - Antragsunterlagen für die Bundesorganisationen der Selbsthilfe:
1 Antrag 2012_Projektförderung
2 Strukturerhebungsbogen 2012_Projektförderung
3 Datenverwendungserklärung 2012_Projektförderung
4 Erklärung Neutralität+Unabhängigkeit 2012_Projektförderung
5 Verwendungsnachweis 2012_Projektförderung
6 Anschriften 2012_Projektförderung
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