Aktuell: Zusatzbeitrag für Krankenversicherte

Seit dem 01.01.2009 erheben alle gesetzlichen Krankenkassen einen einheitlichen Beitragssatz der durch die Bundesregierung per Rechtsverordnung festgelegt wird. Die Beiträge der Mitglieder fließen seitdem gemeinsam mit Steuermitteln in den Gesundheitsfonds. Die gesetzlichen Krankenkassen erhalten zur Finanzierung ihrer Ausgaben Zuweisungen aus dem Fonds. Sofern diese Mittel nicht ausreichen, um den Finanzbedarf der Krankenkasse zu decken, muss ein Zusatzbeitrag von den Mitgliedern erhoben werden. Die Krankenkassen können den Zusatzbeitrag entweder als Pauschale für alle Mitglieder oder einkommensabhängig festsetzen. Sofern die Pauschale 8 Euro nicht übersteigt, ist keine Einkommensprüfung erforderlich. Wird der Zusatzbeitrag jedoch nach dem gesetzlich festgelegten Höchstbeitrag von einem Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds berechnet, kann er maximal 37,50 Euro pro Monat betragen. 

  • Was bedeuten die Zusatzbeiträge für die Versicherten?
  • Gibt es die Möglichkeit, die Krankenkasse zu wechseln?

Antworten auf diese brennenden Fragen geben Ihnen die folgenden Informationen.

Informationsmaterial

Datum

Beschreibung

11.02.2010

PDF Fragen und Antworten zum Zusatzbeitrag (36 KB)

05.02.2010

PDF Glossar zum Zusatzbeitrag in der GKV - Zahlen, Daten, Fakten (PDF, 145 KB)

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